Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten
Was sind die Ziele und organisatorischen Rahmenbedingungen der „Digitalen Schule der Zukunft“?
Im Zentrum der Umsetzung einer 1:1-Ausstattung an unserer Mittelschule steht die Steigerung der Unterrichtsqualität, die Stärkung der Medienbildung in enger Kooperation mit den Erziehungsberechtigten sowie die Vertiefung der digitalen Lehrkompetenzen der Lehrkräfte. Diese Zielperspektiven, die organisatorischen Rahmenbedingungen sowie das Verfahren zur Förderung der 1:1-Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten werden in einer Richtlinie festgelegt. Diese befindet sich derzeit in der finalen Abstimmung. Bereits jetzt finden Sie unter https://www.km.bayern.de/dsdz Informationen u. a. zu den Zielperspektiven sowie zum Beschaffungsmodell im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“.
Wie gestalten wir den Einstieg an unserer Mittelschule?
Wir haben im Juli 2024 entschieden, dass mit den fünften und siebten Jahrgangsstufen ein Einstieg in die 1:1-Ausstattung an unserer Mittelschule im Schuljahr 2024/25 am sinnvollsten ist. Für die Teilnahme am Ausstattungsprozess der „Digitalen Schule der Zukunft“ haben wir eine Registrierung beim Staatsministerium über das Schulportal vorgenommen sowie eine Bestätigung durch das Staatsministerium am 5. Juli 2024 erhalten. Eine Förderung der mobilen Endgeräte ist erst nach Bestätigung der Beteiligung durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus möglich. Geräte, die vorher gekauft werden, sind nicht förderfähig. Zudem müssen, nachdem sich unsere Mittelschule für eine Beteiligung entschieden hat, die Geräte nicht sofort beschafft werden bzw. nicht am ersten Schultag des neuen Schuljahres 2024/25 zur Verfügung stehen. So kann gewährleistet werden, dass die beteiligten Klassen 5aK, 5b, 7a und 7b auf das Lernen mit mobilen Endgeräten adäquat vorbereitet werden und der Beschaffungsprozess langfristig geplant wird. Das Förderverfahren wird eine flexible Gerätebeschaffung während des gesamten Schuljahres ermöglichen.
Wie kann bereits jetzt die Antragsstellung durch die Sorge- und Erziehungsberechtigten und die Prüfung der Förderanträge vorbereitet werden?
Sie als Sorge- und Erziehungsberechtigten werden bei der Beschaffung der mobilen Geräte mit einem staatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 350 Euro unterstützt. Die entsprechenden Förderanträge werden in einem zweischrittigen Verfahren von unserer Mittelschule sowie vom Landesamt für Schule (LAS) als Bewilligungsstelle geprüft werden. Sorge- und Erziehungsberechtigte können voraussichtlich ab September 2024 den Förderantrag online einreichen. Das LAS stellt unserer Mittelschule ein digitales Verfahren zur Prüfung der Anträge bereit. Der Login erfolgt unter Verwendung eines authega-Zertifikats der PersonalID Bayern, welches auch vom Mitarbeiterservice Bayern genutzt wird. Sollten die Schulleitung oder die zuständigen Kolleginnen sowie Kollegen noch nicht über ein entsprechendes Zertifikat verfügen, ist eine Erstregistrierung und Beantragung eines authega-Zertifikats der PersonalID Bayern auf http://www.mitarbeiterservice.bayern.de oder http://www.authega.bayern.de möglich.
Mehr Informationen über die "Digitale Schule der Zukunft" an unserer Mittelschule erhalten Sie über folgenden Link: