Regelwerk zum Umgang mit digitalen Endgeräten an der Mittelschule am Echardinger Grünstreifen
Die folgenden Regeln gelten während des schulischen Unterrichts sowie in Klassenzimmern/Fachlehrsälen und betreffen alle digitalen Endgeräte, z. B. Smartphones, Smartwatches o. Ä.
Rechtsgrundlage: BayEUG Art. 56 - Beschluss der Lehrerkonferenz und des Schulforums vom 14.12.2022
- Die digitalen Endgeräte dürfen im Unterricht keineswegs hörbar oder sichtbar mitgeführt werden.
- Vor dem Unterrichtsbeginn im Klassenzimmer/Fachlehrsaal werden die digitalen Endgeräte eingesammelt und bei Unterrichtsschluss im Klassenzimmer/Fachlehrsaal wieder an die Schülerinnen sowie Schüler ausgegeben.
- Für die Recherche von Unterrichtsinhalten kann das digitale Endgerät als Medium eingesetzt werden. Den jeweiligen unterrichtlichen Einsatz verantwortet die unterrichtende bzw. aufsichtführende Lehrkraft.
- Digitale Endgeräte dürfen nur für den von der aufsichtführenden Person festgelegten unterrichtlichen Zweck verwendet werden. Die Verwendung von APPs, welche nur für private Zwecke vorgesehen sind (Messenger-Dienste, Social-Media etc.), dürfen keineswegs Gegenstand der Internetrecherche sein.
- Bei der Ausgabe der digitalen Endgeräte kann die aufsichtführende Person nach eigenem Ermessen einen Nachweis darüber verlangen, wem das Gerät gehört.
- Bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des digitalen Endgeräts wird keine Haftung durch die Schule oder aufsichtführende Person übernommen. Prinzipiell bleibt das Mitführen von unterrichtsfremden Gegenständen untersagt.
- Bei begründetem Verdacht auf unerlaubte Nutzung darf das Gerät innerhalb des Schul- und Unterrichtstages eingezogen werden.
- Bei Leistungsnachweisen wird das Bereithalten oder Nutzen von digitalen Endgeräten als Unterschleif gewertet und mit Note 6 bewertet.
Regelwerk_zum_Umgang_mit_Handys_und_Smartwatches_-_MS_Innsbrucker_Ring_-_2023.pdf