• Maßnahmen und Angebote zur Prävention von Missbrauch und sexueller Gewalt im Lebensraum Schule

        • Die Schulen verstehen sich als Schutzraum vor sexualisierter Gewalt. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat zahlreiche und vielfältige Maßnahmen ergriffen, um die Schulen bei der Präventionsarbeit zu unterstützen. Das Gesamtkonzept der Maßnahmen beruht auf der Vernetzung und Einbeziehung unterschiedlicher Akteure und der Umsetzung verschiedener Bausteine.

          • Erste Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte sind die in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte und ggf. auch die Schulleitung. Zusätzlich stehen die Verbindungslehrkräfte als besondere Vertrauenspersonen zur Verfügung. Für alle staatlichen Schulen in Bayern bilden die über 1.000 staatlichen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie ca. 1.850 Beratungslehrkräfte, die einer strengen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen, ein flächenwirksam angelegtes Beratungsnetz. Die Schulen können bei der Prävention von Missbrauch ergänzend von Schulsozialpädagoginnen bzw. Schulsozialpädagogen und von Fachkräften für Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) unterstützt werden.
          • Darüber hinaus können sich Ratsuchende an die neun Staatlichen Schulberatungsstellen (Staatliche Schulberatung in Bayern) als zentrale Beratungseinrichtungen in jedem Regierungsbezirk richten. An diesen beraten besonders erfahrene Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen und -psychologen bei Fragestellungen, die über die Einzelschule hinausgehen oder für die aufgrund der Sensibilität des Themas sexueller Gewalt an der eigenen Schule keine Beratung in Anspruch genommen werden soll.
          • An jeder bayerischen Schule existiert zudem eine Beauftragte bzw. ein Beauftragter für die Familien- und Sexualerziehung. In den zugehörigen Richtlinien ist das Thema der Prävention von und Intervention bei sexueller Gewalt explizit verankert. Auch durch die speziell fortgebildeten Beauftragten kann wesentliche Unterstützung bei der Entwicklung möglicher Schutzkonzepte geleistet werden.
          • Auf der Webseite des Kultusministeriums (Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt schützen (bayern.de) finden Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte sowie Lehrkräfte einen Überblick und hilfreiche Informationen zur Prävention und Intervention bei Gewalt und Mobbing.
          • Prävention durch Schutzkonzepte:
          • Zur Begünstigung von qualifizierten Schutzkonzepten an den bayerischen Schulen beteiligt sich Bayern bereits seit 2017 an der Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). Diese Initiative möchte vor allem die Schulen anregen, im Rahmen der Schulentwicklung Konzepte zum Schutz vor sexueller Gewalt einzuführen bzw. weiterzuentwickeln, und gibt Antworten auf Fragen wie: Was sollten Lehrkräfte über sexuellen Missbrauch wissen? Welche Situationen können Täter ausnutzen? An wen wende ich mich im Falle eines Verdachts?
          • Die Kultusministerkonferenz hat zudem im März 2023 den Leitfaden für „Kinderschutz in der Schule - Leitfaden zur Entwicklung und praktischen Umsetzung von Schutzkonzepten und Maßnahmen gegen sexu-elle Gewalt an Schulen“ (Broschuere_Leitfaden_KMK-16-03-2023.pdf) beschlossen. Mit dem vorliegenden Leitfaden sollen Wege aufgezeigt werden, wie der Prozess zu einem wirksamen Schutzkonzept an Schulen gelingen und mehr Handlungssicherheit entstehen kann.Beauftragten kann wesentliche Unterstützung bei der Entwicklung möglicher Schutzkonzepte geleistet werden.
          • Prävention durch Aufklärung und Sensibilisierung:
          • Um zu diesem wichtigen Thema weitere Impulse zu geben, erfolgte 2019 von StMAS und StMUK außerdem der gemeinsame Startschuss zur Modellphase zur flächendeckenden bayernspezifischen Etablierung der Initiative und des Theaterstücks „Trau dich!“ („Trau dich!“ Verstetigung in Bayern - Trau Dich! (trau-dich.de) zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs. Ziel ist es, Schulkinder altersgerecht über ihre Rechte aufzuklären, ihre Persönlichkeitsrechte zu stärken, sie zu sensibilisieren und zu informieren, wo sie im Bedarfsfall Hilfe finden.
          • Darüber hinaus wurde zusammen mit dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) u.a. für das pädagogische Personal im Bereich Ganztag der Flyer „Die Grenzen der Kinder und Jugendlichen im Ganztag achten“ (ISB_Flyer_Grenzen_achten_im_Alltag_A5_interaktiv.pdf (bayern.de) erarbeitet. Diese Broschüre soll pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Ganztagsschule dafür sensibilisieren, unbeabsichtigte Grenzüberschreitungen beim Umgang mit Schülerinnen und Schülern, bei sich selbst und anderen zu erkennen und zu vermeiden, wenn dieses Wissen nicht wie bei Lehrkräften im Zuge der Lehrerausbildung erworben worden ist.
          • Schülerinnen und Schüler sollen auch über die Gefahren und mögliche Folgen im Zusammenhang mit der Nutzung von Smartphone umfassend informiert und im Umgang mit dem eigenen Handy sensibilisiert werden, um u.a. die unbedachte Verbreitung und Weitergabe von strafbaren (bspw. pornographischen) Inhalten zu verhindern.
          • Im richtigen Umgang mit Medien werden die Schulen durch die medienpädagogischen Beraterinnen und Berater digitale Bildung (mBdB) unterstützt (Beratung digitale Bildung | mebis Magazin (bycs.de).
          • Hinzuweisen ist auch auf Präventionsprogramme wie z. B. „PIT - Prävention im Team“, das in Kooperation mit dem Innenministerium und dem Bayerischen Landeskriminalamt durchgeführt wird. Der PIT-Ordner (PIT - Prävention im Team (überarbeitete und erweiterte Auflage) - ISB - Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (bayern.de) bietet u.a. umfangreiches Arbeitsmaterial zum Kapitel „Angemessener Umgang mit digitalen Medien“, das auch als teach-SHARE-Kurs auf der mebis-Lernplattform zur Verfügung steht.
          • Die gemeinsame Kampagne mit dem Justizministerium „Mach dein Handy nicht zur Waffe!“ (Kampagne klärt über strafbare Inhalte auf Schülerhandys auf (bayern.de) soll Schülerinnen und Schüler für das Thema sensibilisieren und einen Beitrag zur Prävention leisten.
          • Fortbildungsangebote zum Bereich sexuelle Gewalt und Missbrauch:
          • Zentral ist hierfür das von der ALP Dillingen für alle Lehrkräfte bereitgestellte Onlineportal „Sexuelle Gewalt. Prävention und Intervention in der Schule“. Jederzeit für alle Lehrkräfte abrufbar sind zudem drei aufeinander aufbauende Selbstlernkurse zur Prävention und Intervention von sexueller Gewalt. Dieses Angebot wird stetig weiterentwickelt und mit weiterführenden Präsenzlehrgängen vertieft. Weitere Veranstaltungen der ALP Dillingen, regionale und lokale Fortbildungsangebote sowie Maßnahmen ex-terner Anbieter sind in der Fortbildungsdatenbank FIBS zu finden.
          • Das bundesweit zugängliche Serious Game „Was ist los mit Jaron?“ (Homepage - Was ist los mit Jaron? (was-ist-los-mit-jaron.de) wurde von UBSKM und Kultusbehörden der Länder entwickelt und vermittelt Beschäftigten an Grundschulen und weiterführenden Schulen Basiswissen zum Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexuellem Missbrauch. Der digitale Grundkurs beleuchtet die verschiedenen Formen und das Ausmaß sexueller Gewalt von Erwachsenen an Kindern und Jugendlichen. Dabei nimmt er Täterstrategien in den Blick und klärt weit verbreitete Mythen auf. Anhand konkreter Situationen aus dem Schulalltag bringt der Grundkurs zudem den Teilnehmenden die Perspektive belasteter Kinder und Jugendlichen näher und zeigt Wege zur Hilfe auf.
          • Aufklärung und Beratung zum Schutz vor der sogenannten „Loverboy-Methode“:
          • Die Loverboy-Methode ist eine Form des Menschenhandels, welche insbesondere Mädchen und junge Frauen in die Zwangsprostitution führt.
          • TERRE DES FEMMES e.V. als Deutschlands größte Frauenrechtsorganisation hat ein innovatives, digitales Aufklärungsprojekt entwickelt, um Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte für dieses Thema zu sensibilisieren, über die Gefahren aufzuklären, konkrete Hilfestellung und Handlungsempfehlungen zur Verfügung zu stellen (Mädchenhandel (maedchenhandel.de).
          • Die Fachberatungsstellen JADWIGA setzen sich für die Rechte von Betroffenen von Menschenhandel und Zwangsheirat ein. JADWIGA bietet Infoveranstaltungen, Unterstützung, Beratung und Betreuung betroffener Frauen in ihrer Sprache (Jadwiga Fachberatungsstelle - Home (jadwiga-on-line.de).
          • Mini-Web „Bayern schützt Kinder: Hilfs- und Beratungsangebote“ (Bayern schützt Kinder (bayern-schuetzt-kinder.de). Dort werden ressortübergreifend die wesentlichen Informations- und Unterstützungsangebote zum Themenfeld Kinderpornographie und sexuellem Missbrauch von Kindern zusammengefasst.
          • Flyer „Kinder- und Jugendpornographie – Was tun?!“ (in Vorbereitung für Juli 2023)
          • Der Flyer der Bayerischen Polizei wird in komprimierter Form Eltern, Erziehungsverantwortlichen und Pädagoginnen/Pädagogen Informationen über strafbare Inhalte bei Messengerdiensten wie WhatsApp an die Hand geben und insbesondere aufzeigen, wie mit „Grenzüberschreitungen“ bzw. erkannten strafbaren Inhalten umgegangen werden kann bzw. sollte.