• Stärkung der Schülerinnen- und Schülermitverantwortung (SMV) an den Mittelschulen:

          Zuschuss für SMV-Seminare

          (Schreiben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus VII.3 – BS 4340 – 6a. 73782)

           

          Eine ganz wesentliche Aufgabe von Schule ist es, die Kinder und Jugendlichen zur Demokratie und zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern zu erziehen. Damit die jungen Menschen demokratische Kompetenzen erwerben können und nachhaltig zum Engagement für unsere Gesellschaft und unsere Demokratie motiviert werden, muss Schule vielfältige Möglichkeiten zur Mitgestaltung eröffnen. Ein wichtiges Feld stellt dabei die Schülermitverantwortung (SMV) dar. Ziel ist es, schulische SMV-Strukturen insbesondere an den Mittelschulen weiter zu stärken, indem ihre Verankerung ver-breitert und die Einbeziehung der SMV in die Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse sowie das schulische Leben vertieft wird.

          Möglichkeiten zur Förderung der schulischen SMV-Arbeit: Zur Förderung einer möglichst breiten aktiven Teilhabe der SMV am Schulleben bieten sich v. a. nachfolgende Anknüpfungspunkte an:

          • Stärkung der schulischen Wahlen: Informationen und praktische Hinweise zu schulischen Wahlen finden sich bereits im Schreiben VII.3 – BS 4340 – 6a.60764 vom 10. September 2021.
          • Strukturelle Unterstützung der SMV-Arbeit:
            Vielerorts ist die SMV auf Grund der Unterstützung durch die Schulleitung und das Lehrerkollegium bereits gut strukturiert und organisiert. Gleichwohl bedürfen die SMV und ggf. deren Ausbau an den Schulen kontinuierlicher Begleitung und Unterstützung – sowohl in Hinblick auf inhaltlich-rechtliche Fragen als auch in organisatorischer Hinsicht. Grundsätzlich empfiehlt es sich besonders,
          1. den Schülerinnen und Schülern regelmäßig Zeit für SMV-Versammlungen bzw. Klassensprecherversammlungen zu gewähren (z. B. monatlich eine Doppelstunde). In diesem Rahmen können sie mit Unterstützung der Verbindungslehrkraft ihre Anliegen sammeln, diskutieren und formulieren sowie Projekte bzw. Veranstaltungen konkret planen.
          2. jährlich ein SMV-Seminar (ein- bis zweitägig) zu ermöglichen. Dieses können die Schülervertreterinnen und Schülervertreter insbesondere dazu nutzen, Aufgaben intern zu verteilen und zu planen, welche Projekte/Veranstaltungen/Aktionen sie im Schuljahr durchführen möchten. In das SMV-Seminar kann beispielsweise auch ein Kommunikationstraining o. Ä. integriert werden und es kann von mehreren Mittelschulen bzw. deren SMVen gemeinsam durchgeführt werden. Zu Möglichkeiten einer Förderung erhalten Sie Informationen unten.
          • Einbindung der SMV ins Schulleben: Als Mitglieder des Schulforums sind die Schülersprecherinnen und Schülersprecher und damit die SMV in Entscheidungen die Schulgemeinschaft betreffend eingebunden. Im Schulforum können sie Wünsche und Anliegender Schülerinnen und Schüler einbringen. Dabei sollten die Schülervertreterinnen und Schülervertreter ihrem Alter und Reifegrad angemessen von Schulleitung und/oder Verbindungslehrkraft unterstützt werden, z. B.
          1. bei der Vorbereitung der Sitzung des Schulforums im Rahmen einer Klassensprecherversammlung;
          2. durch die Vereinbarung regelmäßiger Gespräche der Schulleitung mit den Schülersprecherinnen und Schülersprechern;
          3. bei der Planung und Umsetzung von SMV-Projekten pro Schuljahr (z. B. Spendenlauf, Mottotage, Weihnachtsbasar).

           

          Hilfreiche Informationen, Tipps und Materialien zur Durchführung der schulischen Wahlen, zur Organisation der SMV, zu Möglichkeiten der Mitgestaltung des Schullebens und zur Durchführung von Projekten und Veranstal-tungen finden sich auf dem Online-Unterstützungsportal http://www.smv.bayern.de. Das Portal richtet sich zwar in erster Linie an Schülerinnen und Schüler, kann aber auch von Lehrkräften für die Vorbereitung und Durchführung von Einheiten zur Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern etwa in Vertretungsstunden gewinnbringend genutzt werden. Damit alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit der Teilhabe an den Angeboten des Portals haben, werden die Beiträge unter der Rubrik „Kurz und knapp“ in leichter Sprache dargeboten.


          Beantragung eines Zuschusses für das SMV-Seminar


          Um Mittelschulen bei der Schaffung von nachhaltigen SMV-Strukturen bzw. deren Ausbau und Stärkung zu unterstützen, besteht die Möglichkeit, einen finanziellen Zuschuss zu beantragen. Hierfür sind folgende Bedingungen und Hinweise zu beachten:

          • Bei der Organisation und Durchführung von SMV-Seminaren sind die Bestimmungen des jeweils aktuellen Rahmen-Hygieneplans zu beachten.
          • Der Zuschuss wird ausschließlich zur Unterstützung der Durchführung von SMV-Seminaren und deren Etablierung gewährt. Ein schulisches Gesamtkonzept zur Stärkung der SMV wird vorausgesetzt.
          • Es wird ein Zuschuss im Umfang von bis zu 50 Prozent der Gesamtausgaben und in maximal folgender Höhe gewährt: für Seminare an einer Schule: eintägig: max. 200 Euro; zweitägig: max. 400 Euro; für Seminare an einem externen Tagungsort: eintägig: max. 300 Euro; zweitägig: max. 700 Euro.
          • Bezuschusst werden können Fahrtkosten sowie Kosten für Verpflegung, Unterbringung, Referentinnen/Referenten und ggf. für Materialien.
          • Die Wahrnehmung von feststehenden Seminarangeboten Dritter kann nicht bezuschusst werden.
          • Der Antrag kann von Mittelschulen im Verbund gestellt werden (gemeinsame Durchführung des SMV-Seminars) oder auch von einzelnen Mittelschulen (ab zehn Klassen). Es sollten mindestens 20 Schülerinnen und Schüler an dem SMV-Seminar teilnehmen.
          • Die Beantragung erfolgt über das Schulamt bei der Regierung mittels beiliegendem Formular (s. Anlage). Der Antrag ist grundsätzlich vor der Durchführung des SMV-Seminars zu stellen. Ggf. kann auch für bereits im Schuljahr 2021/2022 durchgeführte SMV-Seminare an den Mittelschulen noch ein Zuschuss gewährt werden. Soweit das SMV-Seminar in diesen Fällen bereits finanziert ist, soll der im Nachgang gewährte Zuschuss der SMV an der Schule zugutekommen. Nach Abschluss des SMV-Seminars reicht die Schule eine Abrechnung der Ausgaben bei der Regierung ein (Auflistung der einzelnen Rechnungen und Beträge, Unterschrift durch die Schulleitung), auf deren Basis eine Auszahlung des Zuschusses auf das Schulkonto veranlasst wird.
          • Der Zuschuss kann nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt werden. Die Anträge werden hierzu in der Reihenfolge des Eingangs bei der jeweils zuständigen Regierung bearbeitet.
          • Vor der Antragsstellung empfiehlt sich insbesondere bei kleineren Mittelschulen die Rücksprache mit dem Schulamt. Ggf. wird dort bereits ein SMV-Seminar für die Schülervertreterinnen und Schülervertreter im Schulamtsbezirk geplant. Wird ein Antrag im Schulverbund gestellt, sollte dieser von der Schulleitung der Mittelschule ausgehen, die mit verbundbezogenen Aufgaben betraut ist.
            Hinweise und Anregungen für die Organisation eines SMV-Seminars finden sich auf dem SMV-Portal (www.smv.bayern.de > Mitgestalten des Schullebens > SMV-Seminar).

           

          Schreiben_an_MS_Starkung_der_SMV_ANLAGE.doc